Rechtsprechung
BFH, 06.08.1971 - III B 4/71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ziffernmäßiger Antrag - Vorbringen des Steuerpflichtigen - Außergerichtliche Kosten - Bevollmächtigter - Gegenseitige Kostenaufhebung - Bruchteilmäßige Kostenteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 103, 303
- BStBl II 1972, 89
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.04.1968 - VI B 47/67
Beteiligter - Begründung der Beschwerde - Begründungsschrift - Frist - Erledigung …
Auszug aus BFH, 06.08.1971 - III B 4/71
Nach dem Beschluß des BFH VI B 47/67 vom 25. April 1968 (BFH 92, 469, BStBl II 1968, 608) entspricht es in der Regel billigem Ermessen, wenn der oder die Kläger insoweit die Kosten tragen, als durch den geänderten Bescheid dem Klagebegehren nicht entsprochen wurde.
- BFH, 19.05.1972 - III B 36/71
Erledigung der Hauptsache - Berichtigende Vermögensteuerbescheide - …
Dem Antrag des FA, diese Kosten gegeneinander aufzuheben, ist nicht stattzugeben, da bei Vertretung des Steuerpflichtigen durch einen Prozeßbevollmächtigten eine gegenseitige Kostenaufhebung dem Interesse des Steuerpflichtigen nicht entspricht (BFH-Entscheidung III B 4/71 vom 6. August 1971, BFH 103, 303, BStBl II 1972, 89). - BFH, 09.04.1990 - III E 3/89
Bestimmung des Streitwerts
Ist im Revisionsverfahren ein ziffernmäßiger Antrag nicht gestellt worden, muß der Streitwert aus dem gesamten Vorbringen des Rechtsmittelführers ermittelt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 6. August 1971 III B 4/71, BFHE 103, 303, BStBl II 1972, 89). - BFH, 09.11.1992 - VIII E 1/92
Inhalt der Streitwertberechnung bei einer Erinnerungsführung
Nachdem der Erinnerungsführer im Revisionsverfahren keinen bezifferten Antrag gestellt hat, ist der Streitwert aus seinem gesamten Vorbringen zu ermitteln (BFH-Beschluß vom 6. August 1971 III B 4/71, BFHE 103, 303, BStBl II 1972, 89).
- BFH, 22.02.1994 - VII E 1/94
Bestimmung des Streitwertes im Revisionsverfahren
Dabei ist sein gesamtes Vorbringen im Klage- und im Revisionsverfahren zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 6. August 1971 III B 4/71, BFHE 103, 303, BStBl II 1972, 89;… BFH/NV 1991, 551). - BFH, 14.07.1988 - IV R 3/85
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer
Ist ein ziffernmäßiger Antrag nicht gestellt, so ist aus dem gesamten Vorbringen des Rechtsmittelführers der Gegenstandswert zu ermitteln (BFH-Beschluß vom 6. August 1971 III B 4/71, BFHE 103, 303, BStBl II 1972, 89). - BFH, 14.11.1985 - IX R 58/82
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen mangels Abgabe einer …
Ist ein ziffernmäßiger Antrag nicht gestellt, so ist aus dem gesamten Vorbringen des Rechtsmittelführers der Gegenstandswert zu ermitteln (BFH-Beschluß vom 6. August 1971 III B 4/71, BFHE 103, 303, BStBl II 1972, 89).